Startgebühr & Leistungen
Die Startgebühr beträgt 980 Euro pro Fahrzeug inklusive Fahrer. Für jeden weiteren Mitfahrer beträgt die Startgebühr 620 Euro. Die Rechnung über die Startgebühr wird ca. 3 Monate vor Rallyestart gestellt. Sobald die Rechnung beglichen ist, erhält der Teilnehmer die Reiseunterlagen mit dem Rallyestarterpaket.
Folgende Leistungen sind in der Startgebühr enthalten:
- Organisation, Planung und Durchführung der Rallye
- Zwei Informationsveranstaltungen vor Rallyestart
- Technische Betreuung durch einen Rallyemechaniker
- Kartenmaterial und detailliertes Roadbook
- Übernachtungskosten auf den, im Roadbook aufgeführten Campingplätzen
- Gebühren für sämtliche Grenzübertritte inklusive Kosten für Zoll, Gendarmerie, Polizei und Militäreskorte in Mauretanien
- Eintrittskosten für Nationalpark Banc d’Arguin
- Buschtaxi von der sénégalesischen Grenze nach St. Louis / Sénégal
- Abschlussparty in St. Louis
- Ein Rallyestarterpaket pro Team mit Kartenmaterial, Checklisten, Visaanträgen, Roadbook, Startaufklebern und T-Shirts.
Fahrzeuge
Prinzipiell eignet sich jedes robuste Fahrzeug mit ausreichend Bodenfreiheit, je weniger Elektronik, desto besser.
Limousinen mit 4 Zylinder Dieselmotorisierung erzielen die höchsten Verkaufserlöse, Fahrzeuge mit Benzinmotor und Kombis sind in Mauretanien kaum gefragt und werden mit entsprechendem Preisabschlag gehandelt.
Als besonders gut geeignet haben sich im Laufe der vergangenen Rallyes Mercedes Limousinen der Baureihen w124 und w202/w203, ebenso Vito und Sprinter erwiesen. Für diese Typen führen wir häufig benötigte Ersatzteile mit. Das Modell W210/ E-Klasse ist wenig rallyetauglich. In Mauretanien ebenfalls beliebt sind Modelle von VW, Toyota, BMW, Renault und Peugeot.
In unseren Rallyewerkstätten in Nordhorn und Würzburg überprüfen wir Eure Fahrzeuge gerne auf Wüstentauglichkeit.
Fahrzeugvorbereitung
Die Fahrzeuge müssen in einem technisch guten Zustand sein und mit einem massiven Unterfahrschutz versehen werden, eine Höherlegung ist für die Teilnahme zwingend erforderlich. Eine ausführliche und bebilderte Anleitung zur Fahrzeugvorbereitung finden angemeldete Rallyeteilnehmer im Mitgliederbereich des Dust-and-Diesel-Forums. Ein ausführlicher Fahrzeugcheck in den Rallyewerkstätten in Würzburg und Nordhorn ist im Reisepreis inbegriffen.
KFZ – Zulassung
Für die Zulassung der Fahrzeuge empfiehlt sich die reguläre Zulassung, Saisonkennzeichen oder Zollkennzeichen, keine Kurzzeitkennzeichen (5-Tages Zulassung) da das Kennzeichen 6 Wochen vor Rallyestart verbindlich feststehen muß.
KFZ – Versicherung
Die grüne Versicherungskarte sollte Versicherungsschutz für Marokko beinhalten, falls dies nicht der Fall ist kann in Tanger/Marokko eine KFZ Versicherung abgeschlossen werden, Kosten etwa 90 Euro. In Mauretanien ist zum Preis von 30 Euro eine Versicherung für das Fahrzeug erhältlich. Alle zur Abmeldung des KFZ in Deutschland erforderlichen Dokumente bekommen die Teilnehmer nach dem Fahrzeugverkauf wieder ausgehändigt.
Pannen
Der Mechaniker des Organisationsteams kümmert sich während der gesamten Reise um anfallende Reparaturen und leistet Hilfe im Pannenfall.
Wir führen ein umfangreiches Werkzeug- und Reparaturmaterialsortiment mit. Für eine erfolgreiche Instandsetzung entstandener Schäden an Teilnehmerfahrzeugen wird selbstverständlich keine Gewähr übernommen. Die Kosten für Ersatzteile oder Werkstattaufenthalte sind vom Teilnehmer zu tragen.
In jeder größeren Stadt auf der Route stehen uns befreundete Werkstätten mit tatkräftiger Unterstützung zur Seite.
Verkauf der Fahrzeuge
Der Verkauf der Fahrzeuge wird schon von Deutschland aus organisiert und in Mauretanien binnen eines Tages abgewickelt.
Wir arbeiten mit einem zuverlässigen und seriösen mauretanischen Partner zusammen und haben langjährige Erfahrung was Verkaufs- und Zollformalitäten anbetrifft. Jedes Team verhandelt den Verkaufspreis seines Rallyefahrzeug selbst, die Teilnehmer können sämtliche Verkaufsverhandlungen mitverfolgen und sind herzlich eingeladen, den Verkaufserlös zu maximieren.
Jedes Team erhält über den Verkaufserlös seines Fahrzeuges eine steuerlich wirksame Spendenquittung.
Reisekosten
- Kraftstoff und Maut Frankreich und Spanien: 500 Euro/Team
- Fähre Tarifa – Tanger: 200 Euro/Team
- KFZ – Versicherung Marokko (falls benötigt): 90 Euro/Fahrzeug
- KFZ – Versicherung Mauretanien: 40 Euro/Fahrzeug
- Kraftstoff Marokko – Sénégal: 600 Euro/Fahrzeug
- Mauretanienvisum: 55 Euro/Person
- Lebensmittel und Wasser: 500 Euro/Team
- Verpflegungskosten/Übernachtungen Zebrabar: www.zebrabar.net
- Rückflug: 350 Euro/Person
Team = 2 Personen incl. Diesel – PKW.
Reiseausrüstung
Camping:
- Zelt
- Zelthäringe
- Schlafsack und Isomatte
- Decken
- Kocher
- Besteck
- Messer
- Töpfe
- Geschirr
- Sitzgelegenheit
- Toilettenpapier
- Toilettenartikel
- Taschenlampen
- Reiseapotheke
- Wäscheklammern
- Insektenspray
- Wasserkanister
- Schaufel
Auto & Werkzeug:
- Kraftstoffkanister
- Motoröl
- Klebeband
- Schraubenschlüsselsatz
- Schraubenzieher
- Hammer
- Zange
- Kabelbinder
- Ersatzreifen
- Abschleppseil
- Luftpumpe/Luftkompressor
- Warnweste
Formalitäten:
- Reisepass
- Führerschein
- Fahrzeugpapiere
- Kopie vom Fahrzeugbrief
- Roadbook
- Landkarte
- Flugticket
- „Fiches“
Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine ausführliche Checkliste mit dem Rallye-Starterpaket. Die Ausrüstung unbedingt auf ein Minimum reduzieren! Die Offroadetappen sind mit einem schwer be- oder überladenen Fahrzeug nicht schadlos zu bewältigen.
Rückflugtermin
Dezember-Rallye:
Die Rallye endet mit der Barbecueparty von 14. auf 15. Januar, frühestens ist der Rückflug am Abend des 15. Januar möglich.
Mai-Rallye:
Die Rallye endet mit der Barbecueparty von 20. auf 21. Mai, frühestens ist der Rückflug am Abend des 21. Mai möglich.
Wer sich bei der Online-Buchung von Flügen im Internet unsicher fühlt, der erhält in unserem Partnerreisebüro Beratung und Informationen zu Oneway-Flügen von Dakar nach Deutschland.
Fahrzeugvermittlung
Rallyefahrzeuge, geprüft, rallyefertig umgebaut oder zum selber herrichten, Eiko vermittelt euch euer passendes Rallyeauto: eiko.breuker@dust-and-diesel.de
Wissenswertes & Informatives
Zeitplanung für Rallye-Vorbereitung
Ca. 4 Wochen Vorbereitungszeit für Autokauf, Fahrzeugvorbereitung und Besorgung der erforderlichen Ausrüstungsgegenstände.
Teilnehmer- / Personenanzahl
Die Rallye ist auf ca. 25 Fahrzeuge beschränkt, die Anzahl der Teilnehmer unterliegt keinem Limit.
Teilnehmer
Jeder Abenteuerlustige, der über einen gültigen Führerschein verfügt und über 18 Jahre alt ist.
Startgebühr/Reisepreis
Die Startgebühr beträgt 980 Euro pro Fahrzeug inklusive Fahrer. Für jeden weiteren Mitfahrer beträgt die Startgebühr 620 Euro. Die Rechnung über die Startgebühr wird ca. 3 Monate vor Rallyestart gestellt. Sobald die Rechnung beglichen ist erhält der Teilnehmer die Reiseunterlagen mit dem Rallyestarterpaket. Folgende Leistungen sind in der Startgebühr enthalten:
- Organisation, Planung und Durchführung der Rallye
- Zwei Informationsveranstaltungen vor Rallyestart
- Technische Betreuung durch einen Rallyemechaniker
- Kartenmaterial und detailliertes Roadbook
- Übernachtungskosten auf den, im Roadbook aufgeführten Campingplätzen
- Gebühren für sämtliche Grenzübertritte inklusive Kosten für Zoll, Gendarmerie und Polizei, Eintrittskosten für Nationalpark Banc d’Arguin
- Buschtaxi von der sénégalesischen Grenze nach St. Louis / Senegal
- Abschlussparty in St. Louis
- Ein Rallyestarterpaket pro Team mit Kartenmaterial, Checklisten, Visaanträgen, Roadbook, Startaufklebern und T-Shirts
Kosten / Zahlungsmittel
Es empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in Euro, welches wir an den jeweiligen Landesgrenzen in Landeswährung tauschen. Für ein Team mit 2 Personen sind 1500 Euro ausreichend um sämtliche Reisekosten der Rallye zu decken. Kreditkarten können in Marokko genutzt werden.
Visum
Staatsbürger aus der EU und der Schweiz benötigen zur Einreise nach Marokko und Sénégal kein Visum. EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass und ein Visum. Das Visum ist für 55 Euro direkt an der Grenze erhältlich, um die Formalitäten vor Ort kümmert sich der Organisator.
Navigation
Die Teilnehmer erhalten das erforderliche Kartenmaterial sowie ein detailliertes Roadbook mit dem Starterpaket.
Ein GPS-Gerät ist hilfreich aber nicht zwingend erforderlich.
Die Navigation auf den Wüstenetappen übernimmt der Organisator.
Offroad
Sämtliche Offroadetappen sind mit herkömmlichen PKWs zu bewältigen, die unter „Fahrzeugvorbereitung“ genannten Umbauten sind jedoch zwingend erforderlich. Ein ausführlichen Briefing zum Fahren im Gelände erhalten die Teilnehmer bevor wir ins Gelände starten sowie vor besonders anspruchsvollen Streckenabschnitten. Offroad fahren wir im losen Konvoi, Führungs- und Schlußfahrzeug stehen in Funkkontakt.
Tagesablauf
Wir starten am frühen Morgen in den Reisetag, bis zur Abfahrt bleibt genug Zeit um die Morgenstimmung ohne Hektik zu genießen und in aller Ruhe zu Frühstücken, Zelte abzubauen und das Fahrzeug abreisefertig zu packen. Am Nachmittag erreichen wir unsere Übernachtungsplätze an denen der Tag bei einem gemeinsamen Lagerfeuer seinen Ausklang findet. Die Straßenetappen kann jedes Team in Eigenregie absolvieren, an festgelegten Navigationspunkten trifft sich die Gruppe um die Pisten und Geländestrecken gemeinsam zu bewältigen. Offroad fahren wir im losen Konvoi, Führungs- und Schlußfahrzeug stehen in Funkkontakt.
Übernachtungen
In Marokko übernachten wir ausschließlich auf ausgewählten Campingplätzen oder in freier Natur.
In Mauretanien sind wir in Nouadhibou zu Gast auf einem privaten Campinggelände, in Nouakchott übernachten wir in angemieteten Gästehäusern. Im Sénégal werden wir die Tage bis zum Rückflug auf der Zebrabar in St.Louis verbringen Reservierungen von Bungalows ist unter info@zebrabar.net möglich.
Die Kosten für Zeltübernachtungen auf den Campingplätze sowie für die Gästehäuser in Nouakchott sind in der Startgebühr enthalten.
Temperaturen
Im Dezember/Januar ist im Norden und Osten Marokkos nachts mit Temperaturen um dem Gefrierpunkt zu rechnen. Ab Marrakesch wird es deutlich wärmer. In Mauretanien und Senegal erwarten uns in der Regel Temperaturen zwischen 15 Grad nachts und 30 Grad am Tage. Im Mai ist es bereits im Norden von Marokko deutlich wärmer. In Südmarokko, Mauretanien und Sénégal sind in der Mittagszeit Temperaturen von 40 Grad möglich. Nachts kühlt es auf etwa 20 Grad ab.
Ernährung
Lebensmittel und Getränke sind vor Ort in guter Qualität zu erhalten. Alkohol-, Wein- und Fleischliebhaber sollten sich noch in Europa mit ausreichenden Vorräten eindecken. Auf den Campingplätzen bietet sich jeden Abend die Möglichkeit warme Mahlzeiten zuzubereiten, einige Campingplätze verfügen über Restaurants.
Gesundheit
Für die von uns in Afrika bereisten Länder sind keinerlei Impfungen vorgeschrieben, empfehlenswert sind Hepatitis und Cholera Impfungen. Wir raten zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung inklusive Rücktransportversicherung.
Sicherheit
In Frankreich und Spanien sollte man bei Übernachtungen in Autobahnnähe achtsam sein, dort kommt es regelmäßig zu Diebstählen und Fahrzeugeinbrüchen. Der Großraum Barcelona empfiehlt sich nicht für längere Pausen, dort kam es in der Vergangenheit zu Diebstählen und Überfällen. Marokko ist das sicherheitspolitisch stabilste Land in Nordafrika, ebenso gilt Sénégal als sicher und komplikationslos zu bereisen. Für Mauretanien besteht eine beschränkte Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Die Reisewarnungen haben für alle nordafrikanischen Länder seit Jahren den nahezu gleichen Wortlaut, obwohl die Sicherheitslage in den angesprochenen Ländern durchaus differenziert zu betrachten ist. Mittlerweile wurden in Mauretanien große Fortschritte in Bezug auf die innere Sicherheit und die Grenzsicherung an den Ländergrenzen zu Mali und Algerien erzielt. Das Land gilt als politisch stabil und ist problemlos zu bereisen, zahlreiche teils professionell organisierte Motorsportveranstaltungen, Rallyes und Reisegruppen sind ganzjährig im Land unterwegs. Die Route der Dust-and Diesel-Rallye verläuft im äußersten Westen des Landes, unser Konvoy wird von Sicherheitskräften der Gendarmerie und des Militärs eskortiert. Wir haben speziell in Mauretanien gute Kontakte zu Polizei- und Gendarmerie und sind über die aktuelle Sicherheitslage informiert. Das Thema Reisesicherheit wird auf den Rallyevortreffen ausführlich besprochen.
Reisedokumente
- Reisepass
- Führerschein
- Fahrzeugpapiere
- Rückflugticket
Fährticket
Die Fährtickets werden durch den Organisator reserviert und von den Teilnehmern direkt vor der Überfahrt bezahlt und entgegengenommen. Die Kosten für die Fährüberfahrt sind nicht in der Startgebühr enthalten.
KFZ Versicherung
Falls für Marokko durch den KFZ-Versicherer kein Versicherungsschutz besteht, kann bei der Einreise in Tanger eine entsprechende Versicherung erworben werden, die Kosten belaufen sich auf ca. 90 Euro. Die Kosten für die mauretanische KFZ-Versicherung belaufen sich auf 30 Euro. Die Formalitäten der KFZ – Versicherungen werden vom Organisator erledigt.
Sponsoren
Es bleibt jedem Teilnehmer überlassen sich finanzielle Unterstützung für die Rallye zu suchen. Von Seiten der Organisation wird ein Sponsoring ausdrücklich empfohlen.
Es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Sponsorenauswahl.
AGB Stand 01.05.2016
1. Anmeldung, Reisevertrag
a) Der Kunde bietet mit der schriftlichen Anmeldung dem Reiseveranstalter Florian Schmidt, Bahnhofstraße 48, 97234 Reichenberg in Folge RV genannt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
b) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich mittels des dafür vorgesehenen Anmeldeformulars.
c) Der Vertrag kommt durch Annahme in Form der schriftlichen Buchungsbestätigung des RV an den Reisenden zustande.
d) Bedingung für die Anmeldung und Reiseteilnahme ist ein guter gesundheitlicher Allgemeinzustand der die Voraussetzungen für Reisen mit einem Geländefahrzeug erfüllt.
2. Leistungen, Leistungsänderungen
a) Für die Leistungen ist die Beschreibung der Reiseleistungen auf der Internetseite www.dust-and-diesel.de maßgeblich.
b) Bei der vom RV angebotenen Reise handelt es sich um eine Abenteuerreise mit PKWs durch Westafrika. Unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere die Wetterbedingungen sowie höhere Gewalt können den RV zu Änderungen der Reiseleistungen, der Reiseroute und des Reisezeitplans zwingen. Der RV ist deshalb berechtigt, aus erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären.
c) Nach Vertragsabschluss sind Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages nur gestattet, so höhere Gewalt eine Änderung oder Abweichung erzwingt und die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der RV ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu informieren.
3. Bezahlung
a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von € 150.- pro Team fällig, diese wird auf den Reisepreis angerechnet. b) Die Restzahlung wird mit Erhalt der Rechnung über die Teilnahmegebühr fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5. genannten Gründen abgesagt werden kann.
c) Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises auf dem Postweg zugestellt.
4. Preisänderungen
a) Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen. Der Reisende muss dies unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Preiserhöhung geltend machen.
5. Rücktritt durch den Veranstalter, Kündigung
a) Bei Nichterreichung der in der Reisebeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten.
In diesem Fall ist der RV verpflichtet, dem Reisenden die Absage der Reise unverzüglich zu erklären. Später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist ein Rücktritt des RV nicht zulässig. Der Reisende kann bei einer Absage die Erstattung des Reisepreises oder die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen. Der Reisende muss dies unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise geltend machen.
b) Wenn der Reisende die genannten Reiseanforderungen nicht erfüllt oder den Reiseablauf trotz Abmahnung des RV erheblich stört, Hinweise oder Sicherheitsanweisungen des RV nicht befolgt oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann der RV vor Reiseantritt zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. Der Reisepreis wird in diesem Fall nicht, auch nicht anteilig zurückerstattet.
6. Rücktritt durch den Kunden
a) Der Reisende kann vom Reisevertrag vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten, er muss dem RV den Rücktritt in schriftlicher Form erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.
b) Der RV kann bei Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag oder bei Nichtantreten der Reise für im Rahmen der Reiseorganisation entstandene Kosten wie folgt Ersatz verlangen:
Bis 90 Tage vor Reiseantritt: die Anzahlung auf den Reisepreis von € 150.-
89 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
29 Tage vor Reisebeginn bis zum Tage des Reisebeginn: 80% des Reisepreises
7. Umbuchung durch den Kunden
Bis 30 Tage vor Reisebeginn kann der Reisende eine Ersatzperson nennen die an seiner Stelle in den Reisevertrag eintritt. Der RV behält sich das Recht vor der Ersatzperson zu widersprechen wenn diese den Reiseanforderungen nicht entspricht oder andere wichtige Gründe vorliegen. Sowohl der Reisende als auch dessen Ersatzperson haften gegenüber dem RV für die durch die Vertragsänderung entstehenden Mehrkosten.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
a) Wenn die Durchführung der Reise wegen unvorhergesehener höherer Gewalt wie Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen, etc.. erschwert oder beeinträchtigt wird, können sowohl der RV als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der RV Ersatz für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen verlangen (§ 651e BGB).
b) Im Falle eines Reiseabbruchs aufgrund außergewöhnlicher Umstände ist der RV verpflichtet, für eine Rückbeförderung des Reisenden zu sorgen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Reisenden zu tragen.
9. Beschränkung der Haftung
Der Kunde tritt die Reise auf eigenes Risiko an. Der RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) Eine korrekte Leistungsbeschreibung, sorgfältige und gewissenhafte Reisevorbereitung sowie ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
b) Schäden, die nicht Körperschäden sind und die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten. In diesem Falle ist die vertragliche Haftung des RV auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit dem Reisenden der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird.
c) Schäden des Reisenden wenn die Verletzung von Organisationspflichten des RV ursächlich sind.
d) Besondere Risiken einer PKW Reise abseits befestigter Straßen und in Länder mit bestehender Reisewarnung durch das Auswärtige Amt: Es besteht ein erhöhtes Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko, das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko muss der Kunde selbst tragen. In entlegenen Regionen sind die medizinische Versorgung und Rettung im Notfall oft nur in sehr eingeschränktem Umfang gegeben. Es wird vom Reisenden ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung, Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Die Teilnahme an der angebotenen Reise erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
10. Pflichten des Kunden
a) Der Reisende ist im Falle einer eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, zu einer Behebung der Störung beizutragen und Schäden abzuwenden, soweit dies zumutbar ist.
b) Der Reisende verpflichtet sich, den Anweisungen der Reiseleitung Folge zu leisten. Ein Nichtbefolgen kann zur fristlosen Kündigung des Reisevertrages und zum sofortigen Ausschluss des Reisenden von der Reise führen. Ersatzansprüche können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.
c) Der Kunde ist verpflichtet, Beschwerden und Beanstandungen unverzüglich beim RV oder der Reiseleitung anzuzeigen. Der Kunde hat das Recht Abhilfe zu verlangen. d) Mit der schriftlichen Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde dem Verkauf seines Fahrzeugs zu Gunsten des AEPN e.V. zu.
11. Gewährleistung
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der RV kann bei unverhältnismäßigem Aufwand die Abhilfe verweigern oder durch eine gleichwertige Ersatzleistung Abhilfe leisten.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche aus dem Reisevertrag muss der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem RV geltend machen, Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ausgenommen. (§ 651 g BGB).
b) Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag verjähren nach 12 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Vertragsende, Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind hiervon nicht betroffen, diese unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. (§ 651m BGB).
13. Abtretungsverbot
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen.
14. Paß-,Visa-,Zoll-,Devisen- und Gesundheitsvorschriften, Sicherheitshinweise
a) Der Reisende wird vom RV vor Reiseantritt über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen informiert.
b) Für die Einhaltung sämtlicher für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Der Reisende erklärt mit der schriftlichen Anmeldung zur Reise, sich über die Reisesicherheit der besuchten Länder, Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, die Gesundheitsvorschriften sowie die Visa- und Passvorschriften informiert zu haben.
15. Datenschutz
Sämtliche Kundendaten aus der Reiseanmeldung werden ausschließlich für die Betreuung des Kunden und die Organisation und Abwicklung der Reise verwendet.
16. Allgemeines
Die evtl. Unwirksamkeit einzelner im Reisevertrag aufgeführten Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Gerichtsstand
a) Der Reisende kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, dies gilt für das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Reisendem und RV, als auch für Klagen des Reisenden außerhalb Deutschlands für die im Grundsatz ausländisches Recht zur Anwendung käme. b) Der RV kann den Reisenden am Sitz des RV verklagen, so dieser seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Ausland hat.
Dust-and-Diesel
Florian Schmidt
Bahnhofstraße 48
97234 Reichenberg
Rallye Humanitare
Sinn und Zweck der Dust and Diesel-Rallye ist es, mit der Teilnahme an einer Abenteuerreise Kinder in Afrika zu unterstützen.
AEPN Mauretanienhilfe e.V.
In Deutschland ist die AEPN Mauretanienhilfe e.V. seit Juli 2009 als gemeinnütziger Verein eingetragen. www.aepn.de
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